Früherer Militärsuperintendent Julius Hanak verstorben

Bischof Chalupka und Militärsuperintendent Trauner würdigen umfassendes Wirken

Salzburg/Wien (epdÖ) – Der frühere evangelische Militärsuperintendent Julius Hanak ist am Mittwoch, 18. Dezember, 86-jährig verstorben. Hanak, der die Leitung der evangelischen Militärseelsorge von 1980 bis 1998 innehatte, habe das Bundesheer immer als „eine der wichtigen Säulen der Demokratie“ gesehen, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Dieses Verständnis habe er auch in sein Wirken in der Militärseelsorge eingebracht. Wichtig sei ihm dabei, so Chalupka, immer das Thema der Friedensethik gewesen. Die internationale Vernetzung in der Militärseelsorge, aber auch die Sorge für die weltweite Gerechtigkeit, das Engagement in der ökumenischen Bewegung und für die Entwicklungszusammenarbeit waren für Hanak zentrale Anliegen, betont der Bischof.

Besonders hebt Chalupka hervor, dass Hanaks Wirken für die Kirche nicht mit seiner Pensionierung endete. Hanak habe danach wesentliche Bereiche wie die Schubhaftbetreuung in Salzburg mit aufgebaut und sich auch weiterhin „bis zuletzt“ für weltweite Gerechtigkeit eingesetzt. Bei vielen internationalen Konferenzen und Veranstaltungen habe er dabei die Evangelische Kirche vertreten, „wir sind ihm zu höchstem Dank verpflichtet“, unterstreicht der Bischof. Dieses Engagement habe Hanak immer gemeinsam mit seiner Frau Prof. Ilse Hanak wahrgenommen. Chalupka: „Ihr und den Angehörigen gilt mein besonderes Mitgefühl. Dankbar für sein umfassendes Wirken können wir Julius Hanaks Leben in die Hand Gottes zurücklegen.“

„Julius Hanaks Name steht für die systematische Ausgestaltung der Militärseelsorge unter den Bedingungen des endenden Kalten Krieges wie auch der Transformation der Staaten des Ostblocks in die demokratische Staatengemeinschaft“, würdigt Militärsuperintendent Karl Reinhart Trauner die Arbeit des früheren Amtsinhabers. Hanak habe sich auch intensiv für die Einführung eines Zivildiensts und – nach dessen Einführung – für die Abschaffung der „Gewissensprüfung“ als Voraussetzung dafür eingesetzt. Bei seinen zahlreichen Truppenbesuchen – 12-mal in Zypern, 2-mal in Ägypten, 13-mal in Syrien und 2-mal in Bosnien – habe er wichtige Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit gesammelt, sagt Trauner und erinnert ebenfalls an Hanaks kirchliches und soziales Engagement nach seiner Pensionierung, etwa als Hochschulseelsorger in Salzburg, als Bewährungshelfer und Schubhaftseelsorger oder als Islambeauftragter der Diözese Salzburg-Tirol.

Julius Hanak wurde am 8. Mai 1933 in Treffen (Kärnten) geboren. Er wuchs in Wien und Treffen auf, wo er 1951 maturierte. Von 1951 bis 1957 studierte Hanak evangelische Theologie an der Universität Wien, anschließend absolvierte er sein Vikariat in Bruck an der Mur, es folgten Stationen als Predigtamtskandidat in Kufstein, Stainach-Irdning und Naßwald. Seine Laufbahn in der Militärseelsorge trat Hanak im Oktober 1959 in Salzburg an. Am 7. Februar 1960 wurde er von Bischof Gerhard May ins geistliche Amt ordiniert.1971 dissertierte er zur Geschichte der evangelischen Militärseelsorge in Österreich. Im September 1980 trat Hanak das Amt des Militärsuperintendenten an, das er bis 1998 ausübte.

Für die Wahrung des Menschenrechtes auf Asyl – Resolution der Generalsynode

Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am 7. Dezember 2019 in St. Pölten eine Resoution betreffend die religiöse Verfolgung aufgrund von Konversion zum Christentum als Asylgrund, staatliche Einmischung in innere Angelegenheiten der Evangelischen Kirche und weitere Fragen zur Wahrung des Menschenrechts auf Asyl einstimmig beschlossen. Anlass ist die große Besorgnis über die Entscheidungspraxis österreichischer Asylistanzen, welche zunehmend die Konversion von Asylwerberinnen und Asylwerbern zum Christentum nicht anerkennen. Folge davon ist drohende Abschiebung und damit eine besondere Gefährdung dieser Asylwerber.
In der Resolution heißt es:

„Die Generalsynode fordert Behörde und Gericht auf, ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen (bei Übertritt von einer anderen christlichen Konfession), Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts, seelsorgliche Gutachten und Zeugenaussagen von PfarrerInnen als voll gültige Bestätigungen einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen und als Beweismittel zu würdigen.“

Der Beschluss dieser Resolution erfolgte im Anschluss an die 30-Jahr-Feier des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Anwesenheit von Mitarbeiterinnen der ersten Stunde, allen voran Pfarrerin Christine Hubka und Dr. Gertrude Hennefeld.

Resolution der Generalsynode zu Asyl und Konversion

Diakonie-Adventkranz an Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi übergeben

Der Wichern Adventkranz wurde letzte Woche von den diakonischen Einrichtungen Tirols (#JohanniterUnfallHilfeTirol, #DiakonischerVerein, #DiakoniewerkTirol und dem #DiakonieFlüchtlingsdienst) gemeinsam mit dem Superintendenten Olivier Dantine und Pfarrer Werner Geißelbrecht auch dem Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi übergeben. Dabei gab es auch die Gelegenheit aktuelle soziale Themen zu besprechen. Nähere Infos zur Geschichte des Adventkranzes: https://diakonie.at/der-adventkranz-eine-erfindung-der-diak…