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Der Ökumenische Rat der Kirchen

Delegierte aus 147 Kirchen und 44 Ländern trafen sich 1948 in Amsterdam zur Gründungsversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK). Altkatholiken, orthodoxe und evangelische Kirchen waren vertreten, lediglich die Russisch Orthodoxe Kirche und die römisch-katholische Kirche fehlten.

Schon 1938 hatten leitende Kirchenvertreter einen vorläufigen Ausschuss gegründet, der Strukturen schaffen und für 1941 die erste Vollversammlung organisieren sollte. Alle Ansätze für eine ökumenische Zusammenarbeit – etwa in der Bewegung für Glaube und Kirchenverfassung und für Mission und Evangelisation – wurden durch den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939 verhindert. Die Vollversammlung in Amsterdam war durch die Erfahrungen des Weltkrieges geprägt. Willem Visser’t Hooft, erster ÖRK-Generalsekretär, meinte dann auch: „Wir gründen diesen Rat nicht aus Ehrgeiz und um uns an Machtkämpfen zu beteiligen. Wir gründen ihn im Geist der Reue, weil wir versagt haben, Kirche gemeinsam zu sein, und um ein klares Zeugnis abzulegen von dem Herrn, der kam, um allen zu dienen.“  

Das Zeugnis des ÖRK ist fassbar, etwa im Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in grundlegender theologischer Arbeit zu Taufe, Eucharestie, Rassismus, interreligiösem Dialog, Klimawandel, Armut und  HIV. Erfolge gaben auch Anlass zu Kontroversen. Evangelikale distanzierten sich vom ÖRK wegen des ihrer Meinung nach  schwachen Engagements für Mission und Evangelisation. In starker Kritik stand auch das Programm zur Bekämpfung des Rassismus mit der Unterstützung der Anti-Apartheidbewegung in Südafrika. Die größte Leistung wird allerdings nicht in bestimmten Programmen, sondern im Zusammenhalt der Kirchen gesehen. 347 Kirchen und Denominationen in mehr als 110 Ländern und Territorien gehören heute dem ÖRK an. 1961 wurde die Russisch Orthodoxe Kirche Mitglied, die römisch-katholische Kirche ist Vollmitglied in den Kommissionen für Glaube und Kirchenverfassung und Mission und Evangelisation.

 Günther Dichatschek

Link: Ökumenischer Rat der Kirchen