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Unterstützung für Ehrenamtliche in der Arbeit mit geflüchteten Menschen

„Schütze die Gejagten, verbirg die Flüchtlinge! Breite deinen Schatten über sie, mach für sie den hellen Tag zur schützenden Nacht“ (Jesaja 16,3)

Wenn Menschen auf ihrer Flucht vor Verfolgung, Krieg und Terror in Österreich Schutz suchen, setzen sich ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tiroler und Salzburger Pfarrgemeinden schon seit Jahren für sie ein. In der Nachfolge Jesu Christi gehört die gastliche Aufnahme Schutzsuchender zum Grundauftrag christlicher Gemeinden.

Das Engagement für Geflüchtete ist sowohl bereichernd als auch herausfordernd. Es benötigt Wissen in vielfältigen Bereichen, Information, Vernetzung, Geduld und Herz.

Die Evangelische Fachstelle Ehrenamt für Flüchtlinge (EFEF Tirol) unterstützt, berät und begleitet die Pfarrgemeinden im Tiroler Teil der Diözese seit 2015 in dieser Tätigkeit.

Unter der Leitung von Dipl. Gem.päd Jutta Reuner sorgte sie bis Ende 2020 für Beratung, Schulung, Vernetzung und seelsorgerliche Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist ebenso aktiv in der (Mit-) Gestaltung von Gottesdiensten, Projekten, Seminaren und Veranstaltungen zum Thema „Flucht und Asyl“ als auch bei der Planung und Durchführung von Tauf- bzw. Glaubenskursen für interessierte Menschen mit Fluchterfahrung. Außerdem arbeitet sie mit örtlichen Fachdiensten für Integration/Migration, mit Flüchtlingseinrichtungen, Behörden und Beratungseinrichtungen zusammen. Sie steht in enger Verbindung mit dem Diakonie Flüchtlingsdienst in Tirol und bietet Vernetzung zu anderen Organisationen, Vereinen, diakonischen und caritativen Einrichtungen im Bereich „Flucht und Asyl“.

Wenn Sie Fragen haben oder sich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an:
N.N. (Neubesetzung in Planung)
EFEF Tirol
(Evangelische Fachstelle Ehrenamt für Flüchtlinge Tirol)
Rennweg 13
6020 Innsbruck

Für die Wahrung des Menschenrechtes auf Asyl – Resolution der Generalsynode

Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am 7. Dezember 2019 in St. Pölten eine Resoution betreffend die religiöse Verfolgung aufgrund von Konversion zum Christentum als Asylgrund, staatliche Einmischung in innere Angelegenheiten der Evangelischen Kirche und weitere Fragen zur Wahrung des Menschenrechts auf Asyl einstimmig beschlossen. Anlass ist die große Besorgnis über die Entscheidungspraxis österreichischer Asylistanzen, welche zunehmend die Konversion von Asylwerberinnen und Asylwerbern zum Christentum nicht anerkennen. Folge davon ist drohende Abschiebung und damit eine besondere Gefährdung dieser Asylwerber.
In der Resolution heißt es:

„Die Generalsynode fordert Behörde und Gericht auf, ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen (bei Übertritt von einer anderen christlichen Konfession), Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts, seelsorgliche Gutachten und Zeugenaussagen von PfarrerInnen als voll gültige Bestätigungen einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen und als Beweismittel zu würdigen.“

Der Beschluss dieser Resolution erfolgte im Anschluss an die 30-Jahr-Feier des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Anwesenheit von Mitarbeiterinnen der ersten Stunde, allen voran Pfarrerin Christine Hubka und Dr. Gertrude Hennefeld.

Resolution der Generalsynode zu Asyl und Konversion

Chalupka und Bedford-Strohm verurteilen Glaubensprüfungen bei Asylsuchenden

Bischöfe aus Österreich und Bayern orten Einmischung in Angelegenheiten der Kirchen

Bamberg/Wien (epdÖ) – Seine Besorgnis darüber, dass asylsuchenden Konvertiten in Österreich vermehrt die Glaubwürdigkeit des Glaubensübertritts abgesprochen wird, hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka zum Ausdruck gebracht. Vor den Mitgliedern der Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) kritisierte Chalupka am Montag, 25. November, in Bamberg die Praxis von „Glaubensprüfungen“ und die Unterstellung von „Scheinkonversionen“ in Asylbescheiden:

„Damit wird entweder das einer Zulassung zur Taufe zugrundeliegende Urteil des jeweiligen Pfarrers oder der jeweiligen Pfarrerin als nicht relevant abgewiesen. Oder aber es wird insinuiert, der Pfarrer oder die Pfarrerin hätte an der unterstellten ‚Scheinkonversion‘ mitgewirkt“,

Dadurch würden die geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger „in Misskredit gebracht“. Die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich jedenfalls lehne „sowohl die Durchführung von Glaubensprüfungen als auch die Beurteilung der Aufrichtigkeit der inneren Überzeugung von Konvertiten durch Behörde oder Gericht als staatliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Kirche ab“. Chalupka war als Vertreter der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich zur Herbsttagung der Synode der bayrischen Landeskirche nach Bamberg eingeladen worden.

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